
Descripción
<p><strong>Führungen Ermitage 2026</strong> <br> organisiert durch die Vereinigung zur Förderung regionaler Sehenswürdigkeiten VFS <br> <strong><a href="https://www.baselland-tourismus.ch/poi/fuehrungen-ermitage-arlesheim" target="_blank" rel="nofollow">https://www.baselland-tourismus.ch/poi/fuehrungen-ermitage-arlesheim</a></strong></p> <p>Auf einem gemütlichen Rundgang erfahren die Besucher/innen viel Historisches mit amüsanten Anekdoten und Geschichten um die Ermitage und das Dorf Arlesheim. <br> Die Ermitage ist der grösste englische Garten in der Schweiz. Er wurde 1785 von Balbina von Andlau, der Frau des fürstbischöflichen Landvogts, angelegt. <br> Höhlen, Felsklippen und Grotten bilden zusammen mit dem Schloss Birseck und den Weihern den Hintergrund für ein romantisches Naturerlebnis und einen Ort der Stille, der Ruhe, der Besinnung und der Kraft.</p> <p><strong>Anmeldung: </strong>für Einzelpersonen und Gruppen per Mail bis am Vorabend an <br> <strong>[email protected]</strong> oder <br> direkt <strong>mit Button „Veranstalter:in kontaktieren“ weiter unten</strong> erforderlich. <br> Eingeschränkte Teilnehmerzahl. <br> <strong>Treffpunkt:</strong> Trotteplatz, Ermitagestrasse, Arlesheim (gegenüber <br> Hotel Gasthof zum Ochsen) <br> <strong>Dauer:</strong> etwa 1½ bis 2 Std. <br> <strong>Kosten:</strong> CHF 20.- / Person <br> <strong>Ausrüstung:</strong> zweckmässige Kleidung und gutes Schuhwerk (wir bewegen uns auf Naturwegen mit in den Felsen <br> gehauenen Stufen) <br> <strong>Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Bitte beachten Sie auch die weiteren Führungen des VFS in unserem Flyer (als PDF-Download weiter unten auf dieser Seite).</strong> <br> <strong>Versicherung:</strong> ist Sache der Teilnehmer/innen. Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Organisation / die Führungsverantwortlichen übernehmen keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der VFS übernimmt keine Haftung. <br> Die „Vereinigung zur Förderung regionaler Sehenswürdigkeiten VFS „ ist ein Verein gem. Art.60 ff.ZGB</p>